Was tun, wenn...

...mein Kind krank ist und nicht in die Schule kommen kann?

Bitte unterrichten Sie uns über das Fernbleiben Ihres Kindes am jeweiligen Morgen bis spätestens 7.30 Uhr telefonisch unter der Rufnummer 0981/89175 oder auch schriftlich per Mail an gshs@weinbergschule-ansbach.de. Gerne können Sie auch auf unseren Anrufbeantworter sprechen! Bei fehlenden Informationen sind wir im Interesse der Kinder verpflichtet nachzuforschen (wenn nötig auch polizeilich!). Bei längeren Erkrankungen bitten wir um eine schriftliche Entschuldigung bzw. ein Attest durch den Arzt.

 

...mein Kind vom Unterricht befreit werden muss?

Eine Befreiung vom Unterricht in dringenden Fällen kann nur in Ausnahmefällen genehmigt werden. Begründen Sie in einem formlosen Schreiben Art und Dauer der gewünschten Beurlaubung bei der Schulleitung. Kuraufenthalte während der Schulzeit sind bei Vorlage eines ärztlichen Attestes möglich. Vorverlegung oder Verlängerung der Ferien wegen einer Urlaubsreise können allerdings nicht genehmigt werden.

...mein Kind einen Unfall auf dem Schulweg hat?

Verständigen Sie die Schule immer dann (und zwar so schnell wie möglich!), wenn Sie ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Ihr Kind ist für solche Fälle beim Bayr. Gemeinde- und Unfallversicherungsverband (GUV) versichert.

Für eine Unfallmeldung benötigen wir folgende Angaben:

•  Name des behandelnden Arztes

•  Unfalldiagnose

•  Krankenkasse des Erziehungsberechtigten

... sich die Anschrift, die Staatsangehörigkeit, das Sorgerecht meines Kindes geändert hat?

An der Schule werden neben den Zeugnissen und den Versäumnissen nur die Daten gespeichert, die bei der Schulanmeldung erhoben wurden. Wenn sich bei diesen Angaben etwas ändert, rufen Sie bitte bei unserer Sekretärin an und geben Sie die Änderungen durch. Eine Änderung beim Sorgerecht und der Staatsangehörigkeit muss der Schule mit den erforderlichen Nachweisen (Pass, Sorgerechtsbescheid, etc.) unbedingt mitgeteilt werden.